Filmmusik

Filmmusik bezeichnet jene Musik, die für einen konkreten Film eigens komponiert oder aus vorhandenen Stücken arrangiert wurde. Sie ist daher eine funktionale Musik, die für die von ihr begleiteten Bilder bestimmte Aufgaben zu erfüllen hat, wobei sie sich aller Satztechniken, Besetzungen und Stile bedienen kann. Sie kann eine affektauslösende Wirkung (Mood-Technik) haben oder eine imitierend illustrierende Wirkung (Underscoring), die von der Nachahmung von Geräuschen bis zu folkloristischem und historisierendem, als Orts- und Zeitangabe fungierenden Sound reicht. Darüber hinaus wirkt sie strukturbildend für die filmische Sequenz, sie fasst die wechselnden Bildeindrücke zusammen und gliedert Einstellungen. Dramaturgisch eingesetzt, bemüht sie Assoziationen des Zuschauers, um vorausweisende oder rückbeziehende Informationen zu liefern. Durch neue technische Errungenschaften wurden die Wirkungen von Filmmusik verfeinert. Dies betrifft vor allem die anfänglich schwierige Synchronisation mit dem Bild. Jedoch zeigt ein geschichtlicher Überblick, dass bereits in der Stummfilmzeit ihre Funktionen weitgehend festgelegt waren, und selbst in jüngerer Zeit die ältesten Techniken von Komponisten, etwa bereits vorhandene Musik zu verwenden, wieder aufgegriffen wurden.